DE/BG 1.37-38
VERS 37 - 38
- yady apy ete na paśyanti
- lobhopahata-cetasaḥ
- kula-kṣaya-kṛtaṁ doṣaṁ
- mitra-drohe ca pātakam
- kathaṁ na jñeyam asmābhiḥ
- pāpād asmān nivartitum
- kula-kṣaya-kṛtaṁ doṣaṁ
- prapaśyadbhir janārdana
SYNONYME
yadi — wenn; api — sogar; ete — sie; na — nicht; paśyanti — sehen; lobha — von Gier; upahata — überwältigt; cetasaḥ — ihre Herzen; kula-kṣaya — im Töten der Familie; kṛtam — begangen; doṣam — Fehler; mitra-drohe — im Streiten mit Freunden; ca — auch; pātakam — sündhafte Reaktionen; katham — warum; na — sollten nicht; jñeyam — gewußt sein; asmābhiḥ — von uns; pāpāt — von Sünden; asmāt — diesen; nivartitum — abzulassen; kula-kṣaya — von der Zerstörung einer Dynastie; kṛtam — begangen; doṣam — Verbrechen; prapaśyadbhiḥ — von denen, die sehen können; janārdana — o Kṛṣṇa.
ÜBERSETZUNG
O Janārdana, diese Männer, deren Herzen von Gier überwältigt sind, mögen keinen Fehler darin sehen, die eigene Familie zu töten oder mit Freunden zu streiten, aber warum sollten wir, die wir sehen können, welches Verbrechen es ist, eine Familie zu zerstören, solche Taten der Sünde begehen?
ERLÄUTERUNG
Ein kṣatriya darf sich nicht weigern, an einem Kampf oder Glücksspiel teilzunehmen, wenn er von einer rivalisierenden Partei dazu aufgefordert wird. Gemäß dieser Verpflichtung durfte sich Arjuna also nicht weigern zu kämpfen, da er von der Partei Duryodhanas herausgefordert worden war. Es konnte jedoch sein, so überlegte Arjuna, daß sich die andere Seite über die Auswirkungen einer solchen Herausforderung nicht bewußt war. Arjuna hingegen konnte die verheerenden Folgen voraussehen und wollte die Herausforderung deshalb nicht annehmen. Eine Verpflichtung ist erst dann wirklich bindend, wenn die Auswirkung gut ist – wenn die Auswirkung aber andersgeartet ist, kann niemand verpflichtet werden, einer Herausforderung nachzukommen. Indem Arjuna so das Für und Wider erwog, entschloß er sich, nicht zu kämpfen.