DE/BG 17.11
VERS 11
- aphalākāṅkṣibhir yajño
- vidhi-diṣṭo ya ijyate
- yaṣṭavyam eveti manaḥ
- samādhāya sa sāttvikaḥ
SYNONYME
aphala-ākāṅkṣibhiḥ — von denen, die frei von fruchtbringenden Wünschen sind; yajñaḥ — Opfer; vidhi-diṣṭaḥ — gemäß den Anweisungen der Schriften; yaḥ — welches; ijyate — wird ausgeführt; yaṣṭavyam — muß ausgeführt werden; eva — gewiß; iti — so; manaḥ — Geist; samādhāya — gefestigt; saḥ — es; sāttvikaḥ — in der Erscheinungsweise der Tugend.
ÜBERSETZUNG
Unter den Opfern befindet sich dasjenige, das gemäß den Anweisungen der Schriften ausgeführt wird, einfach um der Pflicht willen, ohne Wunsch nach Belohnung, in der Erscheinungsweise der Tugend.
ERLÄUTERUNG
Im allgemeinen besteht die Neigung, Opfer mit einem Hintergedanken darzubringen, doch hier wird erklärt, daß Opfer ohne solche Verlangen dargebracht werden sollten. Man sollte sie einfach um der Pflicht willen ausführen. Betrachten wir zum Beispiel die Vollziehung von Ritualen in Tempeln oder Kirchen. Gewöhnlich werden solche Rituale mit der Absicht ausgeführt, einen materiellen Vorteil zu erlangen, aber dies gründet nicht in der Erscheinungsweise der Tugend. Vielmehr sollte man den Tempel oder die Kirche aus Pflicht besuchen, um der Höchsten Persönlichkeit Gottes Ehre zu erweisen und Blumen und Speisen darzubringen, und nicht in der Absicht, materiellen Vorteil zu erlangen. Jeder denkt, in den Tempel zu gehen, einfach nur um Gott zu verehren, habe keinen Nutzen; doch Verehrung, um einen wirtschaftlichen Nutzen zu gewinnen, wird in den Unterweisungen der Schriften nicht empfohlen. Man sollte nur in den Tempel gehen, um der transzendentalen Bildgestalt des Herrn Ehrerbietungen zu erweisen. Das wird einen Menschen zur Erscheinungsweise der Tugend erheben. Es ist die Pflicht eines jeden zivilisierten Menschen, die Anweisungen der Schriften zu befolgen und der Höchsten Persönlichkeit Gottes Ehre zu erweisen.