DE/BG 18.23
VERS 23
- niyataṁ saṅga-rahitam
- arāga-dveṣataḥ kṛtam
- aphala-prepsunā karma
- yat tat sāttvikam ucyate
SYNONYME
niyatam — reguliert; saṅga-rahitam — ohne Anhaftung; arāga-dveṣataḥ — ohne Liebe oder Haß; kṛtam — getan; aphala-prepsunā — von jemandem, der sich kein fruchttragendes Ergebnis wünscht; karma — Handlung; yat — die; tat — diejenige; sāttvikam — in der Erscheinungsweise der Tugend; ucyate — wird genannt.
ÜBERSETZUNG
Jene Handlung, die reguliert ist und ohne Anhaftung, ohne Liebe oder Haß und ohne Wunsch nach fruchttragenden Ergebnissen ausgeführt wird, wird Handlung in der Erscheinungsweise der Tugend genannt.
ERLÄUTERUNG
Die regulierte Ausübung von stellungsgemäßen Pflichten, die in den Schriften für die verschiedenen Stufen und Einteilungen der Gesellschaft vorgeschrieben sind und die ohne Anhaftung und Anspruch auf Eigentum und daher ohne Liebe oder Haß, sondern im Kṛṣṇa-Bewußtsein für die Zufriedenstellung des Höchsten erfüllt werden, frei von dem Wunsch nach eigener Zufriedenheit oder Befriedigung, wird als Handlung in der Erscheinungsweise der Tugend bezeichnet.