DE/BG 15.9
VERS 9
- श्रोत्रं चक्षुः स्पर्शनं च रसनं घ्राणमेव च ।
- अधिष्ठाय मनश्चायं विषयानुपसेवते ॥९॥
- śrotraṁ cakṣuḥ sparśanaṁ ca
- rasanaṁ ghrāṇam eva ca
- adhiṣṭhāya manaś cāyaṁ
- viṣayān upasevate
SYNONYME
śrotram — Ohren; cakṣuḥ — Augen; sparśanam — Berührung; ca — auch; rasanam — Zunge; ghrāṇam — Geruchssinn; eva — auch; ca — und; adhiṣṭhāya — sich befindend in; manaḥ — Geist; ca — auch; ayam — er; viṣayān — Sinnesobjekte; upasevate — genießt.
ÜBERSETZUNG
Das Lebewesen, das auf diese Weise einen weiteren materiellen Körper annimmt, erhält eine bestimmte Art von Ohren, Augen, Zunge, Nase und Tastsinn, die um den Geist gruppiert sind. So genießt es eine bestimmte Auswahl von Sinnesobjekten.
ERLÄUTERUNG
Mit anderen Worten, wenn das Lebewesen sein Bewußtsein verfälscht, indem es die Eigenschaften von Katzen und Hunden annimmt, bekommt es im nächsten Leben den Körper einer Katze oder eines Hundes und genießt dementsprechend. Bewußtsein ist ursprünglich rein, so wie Wasser. Doch wenn wir Wasser mit einer bestimmten Farbe vermischen, verändert es sich. In ähnlicher Weise ist das Bewußtsein des Lebewesens rein, denn die spirituelle Seele ist rein; aber es verändert sich je nach der Berührung mit den materiellen Erscheinungsweisen. Wahres Bewußtsein ist Kṛṣṇa-Bewußtsein. Wenn daher jemand im Kṛṣṇa-Bewußtsein gründet, ist sein Leben rein. Wenn aber das Bewußtsein durch irgendeine materielle Geisteshaltung getrübt ist, bekommt man im nächsten Leben einen entsprechenden Körper. Es ist nicht sicher, daß man erneut einen menschlichen Körper erhält; es kann auch sein, daß man den Körper einer Katze, eines Hundes, eines Schweines, eines Halbgottes oder eine der vielen anderen Lebensformen annimmt, von denen es 8400000 verschiedene gibt.