DE/BG 2.47
VERS 47
- कर्मण्येवाधिकारस्ते मा फलेषु कदाचन ।
- मा कर्मफलहेतुर्भूर्मा ते सङ्गोऽस्त्वकर्मणि ॥४७॥
- karmaṇy evādhikāras te
- mā phaleṣu kadācana
- mā karma-phala-hetur bhūr
- mā te saṅgo ’stv akarmaṇi
SYNONYME
karmaṇi — vorgeschriebene Pflichten; eva — gewiß; adhikāraḥ — Recht; te — von dir; mā — niemals; phaleṣu — an den Früchten; kadācana — zu irgendeiner Zeit; mā — niemals; karma-phala — im Ergebnis der Tätigkeit; hetuḥ — Ursache; bhūḥ — werde; mā — niemals; te — von dir; saṅgaḥ — Anhaftung; astu — sollte sein; akarmaṇi — die vorgeschriebenen Pflichten nicht auszuführen.
ÜBERSETZUNG
Du hast das Recht, deine vorgeschriebene Pflicht zu erfüllen, aber du hast keinen Anspruch auf die Früchte des Handelns. Halte dich niemals für die Ursache der Ergebnisse deiner Tätigkeiten, und hafte niemals daran, deine Pflicht nicht zu erfüllen.
ERLÄUTERUNG
Hier wird von drei Dingen gesprochen, nämlich von vorgeschriebenen Pflichten, launenhafter Tätigkeit und Untätigkeit. Unter vorgeschriebenen Pflichten versteht man Tätigkeiten, die gemäß den Erscheinungsweisen der materiellen Natur, die unseren Körper beeinflussen, ausgeführt werden müssen. Unter launenhafter Tätigkeit versteht man Handlungen, die ohne die Sanktion einer Autorität ausgeführt werden, und Untätigkeit bedeutet, seine vorgeschriebenen Pflichten nicht zu erfüllen. Der Herr wies Arjuna an, nicht untätig zu sein, sondern seine vorgeschriebene Pflicht zu erfüllen, ohne am Ergebnis zu haften. Wer am Ergebnis seiner Tätigkeiten haftet, ist auch die Ursache dieser Tätigkeiten und muß daher deren Ergebnis genießen oder erleiden.
Was vorgeschriebene Pflichten betrifft, so können sie in drei Unterteilungen gegliedert werden, nämlich tägliche Arbeit, durch außergewöhnliche Umstände bedingte Tätigkeit und wunschgemäße Tätigkeit. Tägliche Arbeit gemäß den Anordnungen der Schriften, ohne nach den Ergebnissen zu verlangen, ist Tätigkeit in der Erscheinungsweise der Tugend. Arbeit um der Ergebnisse willen wird die Ursache von Bindung; deshalb ist solche Arbeit nicht glückverheißend. Jeder hat ein Anrecht auf die Erfüllung der vorgeschriebenen Pflichten, doch er sollte ohne Anhaftung an das Ergebnis handeln. Solch uneigennützige, obligatorische Pflichten führen einen ohne Zweifel auf den Pfad der Befreiung.
Arjuna wurde deshalb vom Herrn aufgefordert, aus reiner Pflichterfüllung zu kämpfen, ohne am Ergebnis zu haften. Würde er an der Schlacht nicht teilnehmen, wäre dies eine andere Form der Anhaftung. Solche Anhaftung führt einen niemals auf den Pfad der Erlösung. Jede Anhaftung – ob positiv oder negativ – ist die Ursache für Bindung. Untätigkeit ist sündhaft. Daher war Kämpfen aus reiner Pflichterfüllung der einzige glückverheißende Pfad der Erlösung für Arjuna.